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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Agrartechnik 3.0: Neue Förderrichtlinie des BMEL

Einsatz von Big Data in der Landwirtschaft - Innovative Techniken und Lösungen für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Agrarproduktion

(lifePR) (Berlin, )
Mit einer neuen Förderrichtlinie will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) neue technische Lösungen und Verfahrensketten für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Agrarproduktion anstoßen und unterstützten. "Eine moderne, standortangepasste und ressourceneffiziente Agrartechnik sichert die optimale Agrarproduktion, ohne Mensch, Tier und Umwelt zu gefährden. Wenn wir die Nahrungsmittel- und Rohstoffproduktion dauerhaft sichern und den Hunger in der Welt erfolgreich bekämpfen wollen, müssen wir unsere Agrartechnik stetig weiterentwickeln", kommentiert Bundesminister Christian Schmidt die neue Bekanntmachung. Schon heute sei die Landwirtschaft in weiten Teilen eine High-Tech-Branche. Moderne Produktionstechniken und Farm-Managementsysteme bieten die Grundlage für eine umweltschonende, nachhaltige und ressourceneffiziente Agrarproduktion.

Mit der neuen Förderrichtlinie sollen innovative Ansätze der Wirtschaft und der Wissenschaft unterstützt und forciert werden. Besonders vielversprechend ist der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechniken zur Steuerung und Regelung sowie Überwachung und Automation auch kompletter Verfahrensketten in der landwirtschaftlichen Produktion. Dies gilt auch für das betriebsübergreifende Management sowie die Logistik zwischen den Betrieben. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung von neuen Verfahrenstechniken, die durch satelliten- und sensorgesteuerte sowie geodatenbasierte Lösungen unterstützt werden, um eine ressourceneffiziente nachhaltige Nahrungsmittel- oder Pflanzenproduktion effizient zu fördern. Des Weiteren sollen Farm-Management-Systeme zur Automatisierung betrieblicher Abläufe und Verfahrensketten in der Agrarwirtschaft fortentwickelt werden, zum Beispiel auch unter dem Gesichtspunkt der Effizienz im Umgang und Austausch von großen Datenmengen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Niederlassung in Deutschland sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, soweit eine substanzielle Kooperation mit der Privatwirtschaft sichergestellt ist. Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bei Verbundprojekten ist von den Partnern ein Projektkoordinator zu benennen, der für das Vorhaben eine Projektskizze vorlegt und dem Projektträger in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechpartner dient.

Das Einreichen der Projektskizzen erfolgt ausschließlich über das Internet-Portal https://foerderportal.bund.de/....

Dort stehen weitere Informationen und Hinweise zum Verfahren und zu den einzu-reichenden Unterlagen zur Verfügun

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