Die Einigung sieht vor, dass Klein- und Obstbrennereien sowie Obstgemeinschaftsbrennereien in Deutschland im Rahmen des Branntweinmonopols noch bis zum Jahr 2017 Alkohol in einer jährlichen Höchstmenge von 60.000 Hektoliter erzeugen dürfen.
Nach dem so genannten "Drittel-Modell" sollen landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide- Verschlussbrennereien im Jahr 2011 bundesweit noch 540.000 Hektoliter, in 2012 noch 360.000 Hektoliter und in 2013 noch 180.000 Hektoliter Alkohol erzeugen. Das heißt, die für 2011 zulässige Menge, die in etwa der im laufenden Betriebsjahr 2009/10 von Kartoffel- und Getreidebrennereien erzeugten Alkoholmenge entspricht, wird in den Jahren 2012 und 2013 um jeweils ein Drittel reduziert. Nach der Rückgabe der landwirtschaftlichen Brennrechte erhalten Verschlussbrennereien Ausgleichsbeträge in fünf Jahresraten, die sie für eine Restrukturierung der angeschlossenen landwirtschaftlichen Betriebe nutzen können. Ohne die Vereinbarung eines konkreten Ausstiegsszenarios besteht von Seiten der EU-Kommission keine Bereitschaft, das Monopol überhaupt über 2010 hinaus zu verlängern.
Aigner sprach von einem tragfähigen Kompromiss, verwies aber darauf, dass die EUKommission als Kollegium das Ausstiegsszenario noch nicht gebilligt habe und letztlich das Europäische Parlament und der EU-Agrarministerrat auf der Basis eines entsprechenden Legislativvorschlags der EU-Kommission die Verlängerung des Branntweinmonopols mit Mehrheit beschließen müssten.
Die Ministerin würdigte die Brennereien als "wichtigen Bestandteil der heimischen Landwirtschaft. Die dezentrale Erzeugungsstruktur in Deutschland und die erfolgreiche Verbindung von Ökologie und Ökonomie haben sich bewährt". Aigner hob dabei besonders die nachhaltige und ökologische Kreislaufwirtschaft der landwirtschaftlichen Kartoffel- und Getreidebrennereien (sog. Schlempe-Dünger-Kreislauf) und den Beitrag der Klein- und Obstbrennereien zum Erhalt der ökologisch wertvollen Streuobstwiesen hervor.
Hintergrund:
Derzeit gibt es bundesweit rund 22.000 aktive Klein- und Obstbrennereien sowie 674 landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien. Landwirtschaftliche Brennereien in Deutschland erhalten gegenwärtig eine produktionsbezogene Unterstützung in Höhe von bundesweit jährlich rund 80 Millionen Euro, die aufgrund einer EU-Ausnahmeregelung gezahlt werden darf. Die bestehende Ausnahmeregelung läuft jedoch zum 31. Dezember 2010 aus.