Den gerade erst bekannt gewordenen Überlegungen aus dem Europäischen Parlament zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik erteilte Aigner eine klare Absage. Das Europäische Parlament fordert darin eine deutliche Verschärfung der Vorschriften über eine Degression und Kappung der Direktzahlungen. Das gehe weit über den im Agrarrat im Juni 2013 erzielten Kompromiss hinaus, der bereits ein wesentliches Entgegenkommen des Rates gegenüber den Anliegen des Europäischen Parlamentes darstellt. Die jüngsten Vorschläge aus dem Europäischen Parlament könnten eine zügige Einigung über das Gesamtpaket in Frage stelle, so Aigner.
"Unsere Landwirte brauchen Planungssicherheit und keine weitere Verunsicherung. Nur wenn wir den Zeitplan einhalten, können die neuen Regelungen der GAP ab dem 1. Januar 2015 angewendet werden. Wer den Kompromiss vom Juni 2013 nun in Frage stellt, riskiert, dass die Reform noch auf der Zielgeraden scheitert. Das kann doch nicht das Ziel der Verhandlungspartner sein. Hierfür hätten auch die Landwirte in Europa kein Verständnis", sagte die Bundeslandwirtschaftsministerin in Vilnius. "Wir brauchen nun einen zügigen Abschluss der Beratungen mit dem EP, um rechtzeitig die Regelungen zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarpolitik auf den Weg bringen zu können. Ich habe ein Konzept zur nationalen Umsetzung der GAP vorgelegt, das derzeit intensiv mit den Bundesländern beraten wird." Dabei sollen kleine Betriebe stärker gefördert werden können. Gleichzeitig wird die Milchviehhaltung mit Grünland gestützt, auch die Bewirtschaftung in den von der Natur benachteiligten und schwierigen Regionen bleibt erhalten. Die neuen Gestaltungsspielräume ermöglichen es den Mitgliedstaaten, bei der nationalen Umsetzung der besonderen Rolle der bäuerlichen Familienbetriebe entsprechend den jeweiligen Bedingungen vor Ort gerecht zu werden.
Um den Landwirten schnellstmöglich Planungssicherheit zu geben, hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium bereits Anfang Juli 2013 sein Konzept für die nationale Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik vorgelegt. Denn die Voraussetzung für die nationale Umsetzung der EU-Agrarreform ist ein gemeinsamer Beschluss der Agrarministerinnen und Agrarminister aller 16 Bundesländer. Bei der jüngsten Agrarministerkonferenz in Würzburg hatten die Länder einen Beschluss über die nationale Umsetzung allerdings vorerst vertagt. Ein neuer Anlauf zu einer Einigung soll nach der Bundestagswahl unternommen werden. Die Zeit drängt, denn die neuen Förderinstrumente und Maßnahmen der EU-Landwirtschaftspolitik können in Deutschland nur umgesetzt werden, wenn sich alle 16 Bundesländer zuvor einstimmig auf ein Konzept geeinigt haben.
Das Konzept des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarpolitik im Internet: bit.ly/1dpFCBC