Weltweit werden pro Jahr rund 13 Millionen Hektar Wald zerstört. Dies entspricht mehr als der gesamten Waldfläche in Deutschland. Illegaler Holzeinschlag, also der Einschlag von Bäumen unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften im Ernteland, ist ein international weit verbreitetes Problem von großer Bedeutung. Er trägt insbesondere in tropischen Entwicklungsländern maßgeblich zur Entwaldung und zur Schädigung der Wälder bei und führt so nicht nur zum Verlust von biologischer Vielfalt, sondern läuft auch dem Klimaschutz und der Armutsbekämpfung zuwider.
Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz regelt die nationalen Kontrollen von Holzeinfuhren aus Ländern, die mit der EU Partnerschaftsabkommen gegen den illegalen Holzeinschlag abgeschlossen haben. Entsprechende Abkommen wurden bislang mit sechs Tropenländern ausgehandelt (Ghana, Republik Kongo, Republik Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Indonesien und Liberia). Mit weiteren Ländern wie beispielsweise Malaysia führt die EU-Kommission derzeit Verhandlungen. Im Rahmen dieser Abkommen richten die Partnerländer ein Genehmigungs- und Lizenzsystem ein, um so zu gewährleisten, dass nur legal eingeschlagenes Holz in die EU exportiert wird. Im Gegenzug erhalten sie direkte Unterstützung bei der Verbesserung ihrer Kapazitäten in den Bereichen Waldbewirtschaftung und Rechtsdurchsetzung. Auch die Planung alternativer Einkommensmöglichkeiten für die im illegalen Holzeinschlag beschäftigten Menschen, die meist aus der armen Landbevölkerung stammen, wird unterstützt.
Das Gesetz stattet die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als zuständige Behörde mit allen erforderlichen Eingriffsbefugnissen aus. Weiterhin werden die Mitwirkung der Zollbehörden bei Kontrollmaßnahmen an den Außengrenzen sowie Straf- und Bußgeldvorschriften geregelt. Das erste entsprechend kontrollierte Holz wird noch 2011, und damit im Internationalen Jahr der Wälder, erwartet.
Die freiwilligen Partnerschaftsabkommen setzen in den Holzerzeugerländern selbst an und sind daher eine besonders erfolgversprechende Maßnahme zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags. Da sich aber in absehbarer Zeit nicht mit allen wichtigen Holzerzeugerländern entsprechende Abkommen abschließen lassen, wurde als wirksame Ergänzung auf EU-Ebene eine Holzhandelsverordnung (Verordnung EU Nr. 995/2010 vom 20. Oktober 2010) erlassen. Sie verbietet die Vermarktung von illegal eingeschlagenem Holz und verpflichtet alle Marktteilnehmer, die innerhalb der EU Holz oder Holzprodukte erstmalig in Verkehr bringen, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Dazu gehören unter anderem Informationspflichten zur Art und Herkunft des Holzes sowie Verfahren zur Einschätzung und Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem Einschlag stammen könnte.