Im nächsten Schritt gehe es um die praktische Umsetzung: "Die freiwilligen Leitlinien dürfen kein Papiertiger werden. Sowohl Investoren und Regierungen in den betroffenen Staaten als auch Geberländer und Nichtregierungsorganisationen werden sich in Zukunft daran messen lassen müssen. Die Einhaltung der Leitlinien muss in Zukunft eine Bedingung für die bilaterale Zusammenarbeit mit Partnerländern sein und auch von internationalen Geberinstitutionen berücksichtigt werden. Mein Ministerium wird die Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien mit konkreten Projekten begleiten und finanziell unterstützen", sagte Aigner.
Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) begrüßte die Leitlinien: Hier werde detailliert beschrieben, wie Landtransfer-Prozesse ausgestaltet werden sollen, damit die Eigentums- und Nutzungsrechte der lokalen Bevölkerung nicht verletzt und geltende Menschenrechtsstandards wie das Recht auf Nahrung beachtet werden. So müssen Konsultationen mit der lokalen Bevölkerung sowie Folgenabschätzungen für die Bevölkerung und die Natur durchgeführt werden. Die Staaten sollen auf nationaler Ebene Regelungen über Ausmaß und Umfang großflächiger Landinvestitionen erlassen. Neben den Mindeststandards zu Landinvestitionen enthält das Dokument auch Leitlinien zur Anerkennung und zum Schutz von Eigentums- und Nutzungsrechten, zur Verbesserung von Verwaltungsstrukturen, zur Durchführung von Agrarreformen sowie zur Korruptionsbekämpfung.
Ein besonderer Erfolg ist die Stärkung der Rechte von Frauen. "Sichere Zugangsrechte zu Land und anderen produktiven Ressourcen sind für die Menschen in ländlichen Gebieten überlebenswichtig. Obwohl Frauen mehr als die Hälfte der Kleinbauen stellen, sind weniger als 20 Prozent der Landtitel auf Frauen ausgestellt. Auf deutsche Initiative hin wurden die Beteiligungsrechte von Frauen und Mädchen besonders berücksichtigt", sagte Aigner. In vielen Schwellen- und Entwicklungsländern werden die Frauen nach wie vor durch tradiertes Erb- oder Familienrecht diskriminiert und haben kaum Einfluss auf Landnutzungsplanungen.
Die Verabschiedung der Leitlinien ist das Ergebnis intensiver dreijähriger Verhandlungen der Staaten unter aktiver Beteiligung der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und des Privatsektors. Die Wirkung der Leitlinien wird nach Ansicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte darin liegen, dass die Leitlinien im Konsens beschlossen wurden. Akteure, die sich künftig nicht an diese Standards halten - Staaten wie Investoren - werden unter Druck geraten. "Durch die intensive Beteiligung aller Partner am Verhandlungsprozess haben diese Leitlinien eine hohe Legitimität und völkerrechtliche Bedeutung", betonte auch Aigner.
Hintergrundinformationen
Die "Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern" sind eine Reaktion auf den rapiden Anstieg von Investitionen in Land, Wälder und Fischressourcen in den vergangenen Jahren. Aktuellen Zahlen zufolge sind seit dem Jahr 2000 in Entwicklungsländern über 83 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Fläche im Rahmen von Investitionen verkauft oder verpachtet worden. Im Zuge dieser Landtransfers gibt es besorgniserregende Berichte über Zwangsräumungen und Vertreibungen von Kleinbauern ohne formelle Landtitel. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Erarbeitung der Leitlinien mit mehr als 2,1 Millionen Euro unterstützt. Als unabhängiger Menschenrechtsexperte war der stellvertretende Direktor des DIMR, Michael Windfuhr, an den Verhandlungen beteiligt.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bmelv.de/leitlinien.