Künftig müssen Verbraucher vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags im Internet auf die Kosten hingewiesen werden. Erst wenn der Verbraucher diesen Hinweis bestätigt, kommt der Vertrag zustande. "Damit wird Online-Abzockern das Handwerk gelegt. Es ist gelungen, ein Dauerärgernis zu beseitigen, das Verbrauchern nicht nur viel Geld, sondern auch viele Nerven gekostet hat", so Bundesverbraucherministerin Aigner. "Die europaweite Einführung der Button-Lösung zum Schutz vor Kostenfallen im Internet kann ein Beitrag sein, um verlorengegangenes Vertrauen der Verbraucher zurückzubringen und das Wachstum des Online-Handels in Europa zu steigern."
"Trotz der Fortschritte für die Verbraucher ist die neue Richtlinie auch mit Kompromissen verbunden", sagte Bundesministerin Aigner. Hinsichtlich der Regelung zu den Rücksendekosten war das Bundesverbraucherministerium stets für eine verbraucherfreundlichere gesetzliche Reglung eingetreten. Nach der Entscheidung der EUStaaten können Unternehmer künftig die Kosten für die Rücksendung der Ware im Fall des Widerrufs vermehrt auf den Käufer umlegen. "Hier hoffe ich, dass ein Großteil der deutschen Wirtschaft die derzeit verbreitete Praxis der kostenlosen Rücksendung beibehalten wird", sagte die Ministerin. "Im Wettbewerb um Kunden kann dies ein entscheidender Faktor sein."
Durch die Verbesserung der Informationspflichten für Händler verbessert sich für Verbraucher in Europa die Transparenz. Die Informationen beziehen sich dabei nicht nur auf das Produkt oder die Dienstleistung selbst, sondern umfassen beispielsweise auch Möglichkeiten der Kündigung oder der außergerichtlichen Streitbeilegung.