Für Privatpersonen, also etwa Hobby- und Kleingärtner, wird sich laut einer entsprechenden Klarstellung der EU-Kommission nichts ändern, da sie von den Regelungen weiterhin nicht betroffen sein sollen, heißt es. Diese wichtige Klarstellung begrüßt das Bundeslandwirtschaftsministerium ausdrücklich. Ministerin Aigner hatte im Rahmen der aktuellen Diskussion mehrfach deutlich gemacht, dass Gärtner und Züchter, die das Artenreichtum und die Sortenvielfalt erhalten, auch künftig ohne Einschränkung anbauen können müssen.
"Aus deutscher Sicht ist es besonders wichtig, den bereits in den EU-Mitgliedstaaten eingeführten vereinfachten Marktzugang für Saat- und Vermehrungsgut alter landwirtschaftlicher Sorten wie auch von Obst und Gemüse weiter zu entbürokratisieren", erklärte Bundesministerin Aigner. "Wir müssen alte Sorten erhalten und die biologische Vielfalt schützen. Das ist und bleibt ein wichtiges Ziel. Deutschland wird sich dafür in dem jetzt anlaufenden Abstimmungsprozess in den zuständigen EU-Ratsgremien und im Europäischen Parlament weiterhin mit großem Nachdruck einsetzen." Aber auch für weitergehende Änderungen, die es beispielsweise ermöglichen, genetisch breiter angelegte Pflanzensorten aus ökologischen Zuchtprogrammen für dieses wachsende Marktsegment verfügbar zu machen, werde die Bundesregierung eintreten.
Hintergrundinformationen:
Das Saatgutrecht regelt die Vermarktung von Saatgut zu gewerblichen Zwecken. Solche Verbraucherschutzregelungen sind für Landwirte und Gartenbauer entscheidend, denn sie brauchen qualitativ hochwertiges Saatgut von leistungsfähigen Pflanzensorten für einen erfolgreichen Anbau. Für private Verbraucher wie auch für Großabnehmer ist es wichtig, die richtige Sorte für den jeweiligen Verwendungszweck (z.B. Erzeugung von Backweizen oder Weizen für Futterzecke) zu finden und sie müssen sicher sein, dass die erforderlichen Qualitätsparameter des Saatgutes (z.B. ausreichende Keimfähigkeit oder Schädlingsfreiheit) erfüllt sind.
Bei der in Brüssel zur Zeit in Diskussion stehenden saatgutrechtlichen Regelung geht es um die Anpassung der seit den 1960-er Jahren bestehenden Vorschriften an neuere Erkenntnisse und Entwicklungen im Bereich der Saatgutwirtschaft. Grundlage des Kommissionsvorschlages ist eine in den letzten Jahren durchgeführte Evaluierung zur Vereinfachung und Entbürokratisierung der geltenden Saatgutvorschriften. Davon können letzten Endes alle Seiten profitieren, denn einfachere, kostengünstigere Verfahren tragen dazu bei, dass qualitativ hochwertiges Saatgut von Pflanzensorten schneller und zu einem vertretbaren Preis beim Saatgutverbraucher ankommt.
Weitere Informationen unter www.bmelv.de