Die EU hat das Hai-Finning, bei dem die wertvollen Flossen eines Hais an Bord von Fangschiffen abgetrennt und die verletzten Tiere anschließend zurück ins Meer geworfen werden, aus Tierschutzgründen bereits 2003 grundsätzlich verboten. Allerdings weist die geltende Verordnung noch Schlupflöcher auf. Insbesondere ist es einigen Fischern, denen eine "spezielle Fangerlaubnis" gewährt wird, weiterhin gestattet, Haiflossen auf See abzuschneiden und die Flossen getrennt vom Körper anzulanden. Mit einem aktuell vorliegenden Vorschlag der EU-Kommission soll diese Praxis beendet werden. Die Erteilung von speziellen Fangerlaubnissen soll künftig nicht mehr möglich sein.
Bundesministerin Aigner dankte den Vertretern der "Shark Alliance" für ihren Einsatz beim Haischutz und sagte, dass die Petition das große Interesse der Öffentlichkeit an einem wirksamen Schutz der Haibestände widerspiegele. "Haie sind nicht nur faszinierende Tiere, die seit mehreren hundert Millionen Jahren in den Meeren leben, sie spielen auch eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung des ökologischen Gleichgewichts. Aufgrund ihrer biologischen Eigenschaften gehören sie allerdings zu den meistgefährdeten Meeresbewohnern. Die Bestände sind sehr empfindlich gegen Überfischung. Die Bundesregierung engagiert sich deshalb sehr für Maßnahmen zum Schutz von Haien innerhalb der EU und im Rahmen von internationalen Organisationen."