Rechtzeitig mit dem europaweiten Handelsverbot im August treten damit auch die nationalen Durchführungsregelungen in Kraft. Um das Verbot in Deutschland effektiv durchzusetzen, regeln die nationalen Vorschriften beispielsweise die Frage, welche Behörden für den Vollzug zuständig sind. Auch die Voraussetzungen für die Verhängung von Sanktionen wurden auf nationaler Ebene geschaffen.
Der Gesetzentwurf wird nun von Bundesrat und Bundestag beraten. Der Deutsche Bundestag hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach für ein entsprechendes Handelsverbot ausgesprochen.