Die Bundesverbraucherministerin sieht sich in ihrer Haltung durch die EU-Kommission in Brüssel sowie den Bundesrechnungshof bestätigt: Der BRH hatte in einem Gutachten angemahnt, die "finanzielle und personelle Ausstattung der amtlichen Lebensmittelüberwachung" sei "vielfach unzureichend". Soweit die Bundesländer eine angemessene finanzielle Ausstattung nicht aus Steuermitteln sicherstellen könnten, "sind gegebenenfalls Gebühren oder Kostenbeiträge zu erheben". Am 6. Mai 2013 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag vorgelegt, der ebenfalls vorsieht, Lebens- und Futtermittelunternehmen - mit Ausnahme von kleinen, handwerklichen Betrieben - in ganz Europa künftig stärker als bisher über Gebühren an den Kosten für amtliche Kontrollen zu beteiligen.
Veröffentlichung von Hygieneverstößen durch die Behörden
Ein weiteres Thema der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) wird die Veröffentlichung von Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht nach §40 Absatz 1a des Lebensmittel-Futtermittel-Gesetzbuches sein. Nach der seit September 2012 geltenden Neuregelung sind die zuständigen Landesbehörden dazu verpflichtet, bestimmte herausgehobene Rechtsverstöße zu veröffentlichen, etwa wenn bei Lebensmitteln zulässige Grenzwerte überschritten wurden. Solche Verstöße sind unter Nennung des Produktnamens und des verantwortlichen Unternehmers zwingend zu veröffentlichen. Damit werden der Verbraucherschutz und die Transparenz in Deutschland gestärkt.
Nachdem mehrere betroffene Unternehmer gegen die Veröffentlichung geklagt und verschiedene Gerichte in ersten Urteilen die Rechtsgrundlage in Frage gestellt hatten, wollen Bund und Länder die Rechtssicherheit für die veröffentlichenden Behörden erhöhen. Dazu legen die Länder der Ministerkonferenz diese Woche einen ersten Erfahrungsbericht vor. Zwischenzeitlich hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 11. April 2013 ein Grundsatzurteil verkündet, das das Informationsrecht der Öffentlichkeit stärkt und den nationalen Behörden eine Information der Öffentlichkeit auch dann ausdrücklich gestattet, wenn ein Lebensmittel zwar nicht gesundheitsschädlich, aber für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet ist. Dieses Urteil bestätigt das Bundesverbraucherministerium in seiner Position. Die Verbraucher haben ein Recht auf Transparenz und Information - hier sind sich Bund und Länder einig. "Deshalb arbeiten wir nun gemeinsam daran, das bestehende Bundesrecht zu schärfen, um die Veröffentlichung von Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht fortsetzen zu können", sagte Aigner. Der EuGH hatte im Urteil aber auch auf bestehende Regeln zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung hingewiesen. Deshalb müssen Bund und Länder auch prüfen, wie die Verhältnismäßigkeit der Veröffentlichungspraxis sicherzustellen ist.
Debatte über "Kontrollbarometer" für Gaststätten
Weiterhin keine Bewegung gibt es dagegen in der Diskussion unter den Ländern über ein bundesweit einheitliches "Kontrollbarometer" für Gaststätten. Die Verbraucherminister der Länder hatten sich ursprünglich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, die Transparenz bei der Lebensmittelüberwachung zu verbessern, indem Verbraucher an der Eingangstür darüber informiert werden, ob die amtliche Lebensmittelkontrolle in einem Restaurant, Imbiss oder einer Kantine hygienische Mängel festgestellt hat. Gegen diesen Vorstoß der Verbraucherminister der Länder hatten jedoch die Wirtschaftsminister der Länder massive Bedenken angemeldet und diese mehrfach bekräftigt. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Konflikts ist nach Meinung des Bundesverbraucherministeriums der Erlass einer bundesrechtlichen Regelung derzeit nicht möglich. Ohne Verständigung der Länder auf bundeseinheitliche Regelungen, ohne ein gemeinsames, tragfähiges Konzept, das Aktualität und Verlässlichkeit sicherstellt und für die Überwachungsbehörden der Länder auch umsetzbar ist, kann der Bund den geforderten Rechtsrahmen für die Einführung eines einheitlichen Kontrollbarometers weiterhin nicht auf den Weg bringen.
Eine freiwillige Veröffentlichung von Kontrollergebnissen durch Gaststätten und Betriebe, wie zuletzt von mehreren Ländern gewünscht, war und ist hingegen jederzeit möglich.
Vor dem Hintergrund der Länderdiskussion über Kriterien für ein verpflichtendes oder freiwilliges "Kontrollbarometer" betonte Bundesministerin Aigner: "Mir ist wichtig, dass bei der Diskussion nicht aus dem Blick gerät, was Verbraucherschutz eigentlich ausmacht: Starker Verbraucherschutz bedeutet eine zielgerichtete Überwachung und treffsichere, starke Kontrollen. Hier sind die Länder in besonderer Weise gefordert. Die Qualität und Wirksamkeit der Lebensmittelkontrollen ist der entscheidende Faktor - unabhängig von der Frage, wie und wo Kontrollergebnisse letztlich veröffentlicht werden."