Ab dem 1. Januar 2010 muss jedes Beratungsgespräch vom Anlageberater dokumentiert und das Beratungsprotokoll dem Kunden ausgehändigt werden. Die Verjährungsfrist bei Schadenersatzansprüchen wegen Falschberatung verlängert sich von drei auf zehn Jahre. Ab dem 1. Juli 2010 können Schuldner von ihrer Bank verlangen, dass ihr Girokonto als so genanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird. 2010 wird zudem der Lockvogelwerbung für Verbraucherdarlehen ein Riegel vorgeschoben: Künftig darf nur noch mit einem realistischen effektiven Jahreszins geworben werden.
"Auch für Telefonkunden wird es im neuen Jahr Verbesserungen geben", so Bundesministerin Aigner weiter. Mit dem Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes gelten ab 1. März 2010 Preisobergrenzen bei 0180er Servicenummern. Die Entgelte für mobiles grenzüberschreitendes Telefonieren in den EUMitgliedsländern werden am 1. Juli 2010 in einem weiteren Schritt gesenkt.
Eine Übersicht über sämtliche Änderungen im Verbraucherschutz 2010 finden Sie unter www.bmelv.de