Aufgrund der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes können Verbraucherinnen und Verbraucher künftig einmal jährlich von Auskunfteien kostenlos eine Selbstauskunft in Textform verlangen. Die Auskunftei muss mitteilen, welche Daten zur Person gespeichert wurden, woher diese Daten stammen, an wen diese Daten weitergegeben wurden sowie den Zweck der Speicherung. Zusätzlich erfährt der Verbraucher seinen Scorewert und worauf dieser beruht. Der Scorewert beschreibt die Bonität eines Kunden.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hatte im August 2009 den Bericht "Verbraucherinformation Scoring" vorgestellt. Die vom BMELV beauftragte GP Forschungsgruppe, Institut für Grundlagen- und Programmforschung, hatte untersucht, in welchem Umfang Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Auskunfteien gespeichert sind. Demnach waren fast 45 Prozent der von Auskunfteien gespeicherten Daten fehlerhaft oder unvollständig.
"Der aus den gespeicherten Daten errechnete Scorewert kann sich auf die Höhe der Kreditzinsen auswirken und entscheidet darüber, ob jemand als kreditwürdig eingestuft wird. Deshalb ist es wichtig, dass die gespeicherten Daten auch korrekt sind. Sollten die gespeicherten Daten fehlerhaft sein, sind die Auskunfteien verpflichtet, dies zu korrigieren", sagte Bundesverbraucherministerin Aigner.
Weitere Informationen zu den neuen Auskunftsrechten unter www.bmelv.de