Jeder Bürger kann ab 1. Juli 2010 von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein bestehendes Girokonto als ein so genanntes Pfändungsschutzkonto geführt wird. Das kontoführende Kreditinstitut hat dabei jeden Kalendermonat automatisch einen pfändungsfreien Grundbetrag von zur Zeit 985,15 Euro zu berücksichtigen. Dieser Grundbetrag kann beispielsweise wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten erhöht werden. Dazu müssen entsprechende Bescheinigungen, etwa über Kindergeldleistungen, bei der Bank vorgelegt werden. Der verbesserte Pfändungsschutz für Kontoguthaben gilt auch für Selbstständige.
Mit der Reform des Kontopfändungsschutzes hat die Bundesregierung das Verfahren zum Pfändungsschutz deutlich vereinfacht. Jeder Inhaber eines Girokontos kann nun automatisch Pfändungsschutz erhalten und muss nicht erst durch ein aufwändiges Gerichtsverfahren das pfändungsfreie Guthaben geltend machen.