Der Versicherungsombudsmann ist für Beschwerden bis zu einem Streitwert von 100.000 Euro zuständig und kann bis zu einem Wert von 10.000 Euro sogar verbindlich entscheiden. Der Verbraucher ist jedoch nicht an seine Entscheidung gebunden und behält die Option, notfalls den Rechtsweg zu beschreiten, sollte er mit dem Schlichterspruch nicht zufrieden sein. 95 Prozent der Versicherer unterwerfen sich der Schlichtung des Versicherungsombudsmanns. Die privaten Krankenversicherer haben einen eigenen Ombudsmann, der jedoch nicht verbindlich entscheiden kann. Amtierender Versicherungsombudsmann ist der ehemalige Vorsitzende des Bundesgerichtshofes, Prof. Günter Hirsch.
Informationen im Internet unter: www.versicherungsombudsmann.de