Aigner unterstrich die Bedeutung eines effizienten internationalen Zusammenwirkens von Regierungen, internationalen Organisationen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft. "Jede verfügbare Hand und jeder verfügbare Cent sollte möglichst effizient zum Einsatz gebracht werden, damit eine möglichst große Wirkung im Kampf gegen Hunger und Unterernährung erzielt werden kann."
Die Gipfelerklärung beinhaltet einen weiteren Erfolg: "Die ausdrückliche Bezugnahme auf das Recht auf Nahrung stärkt die Position des Einzelnen und nimmt die Regierungen zur Ernährungssicherung in die Pflicht", betonte die Ministerin.
Der Rechte basierte Ansatz in der Hungerbekämpfung verlangt gute Regierungsführung und innerstaatliche Verantwortung für die Ernährungssicherung. Dies umfasst die Erarbeitung von nationalen Strategien zur Ernährungssicherung und zu rechtlich gesicherten Regelungen des Zugangs zu Land und Wasser. Die Bundesregierung setzt sich seit Jahren für das Recht auf Nahrung ein. Sie hat die Verabschiedung der Freiwilligen Leitlinien der FAO zum Recht auf Nahrung von 2004 maßgeblich vorangetrieben und die Arbeit der FAO zur Umsetzung der Leitlinien auch finanziell gefördert. Gegenwärtig leiden mehr als 1 Milliarde Menschen an Hunger und chronischer Unterernährung. Laut Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) leben 80 Prozent der Hungernden auf dem Land, überwiegend als Kleinbauern oder landlose Arbeiter.