Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf über ein Sonderprogramm mit Maßnahmen für Milchviehhalter beschlossen. Wie angekündigt werden damit wesentliche Elemente des mit insgesamt 750 Millionen Euro dotierten Sonderprogramms Landwirtschaft zügig auf den Weg gebracht. Im Einzelnen enthält der Gesetzentwurf folgende Elemente:
- Eine Grünlandprämie für Milcherzeugungsbetriebe mit Grünland für die Jahre 2010 und 2011. Förderfähig sind dabei 3 Hektar Grünland je Kuh. Die Prämienhöhe wird voraussichtlich bei ca. 37 Euro je Hektar Grünland liegen. Hierfür sind 2010 und 2011 jeweils 113 Millionen Euro vorgesehen (2 Millionen Euro EU-Mittel und 111 Millionen Euro Bundesmittel).
- Eine Kuhprämie in Höhe von ca. 21 Euro je Kuh für Milcherzeugungsbetriebe für die Jahre 2010 und 2011. Dafür sind 2010 85 Millionen Euro und 2011 75 Millionen Euro vorgesehen. Die Maßnahme wird als De-minimis-Beihilfe gewährt, so dass hier die Obergrenze für diese Beihilfen (7.500 Euro innerhalb von drei Jahren) Anwendung findet.
- Eine zusätzliche Grünlandprämie in Höhe von ca. 20 Euro je Hektar Grünland.
Damit wird das EU-Sofortprogramm für den Milchsektor umgesetzt, aus dem Deutschland rd. 61 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu ermöglichen, werden dafür verfügbare Daten aus dem Jahr 2009 zugrunde gelegt.
"Die Milchviehhaltung auf Wiesen und Weiden ist nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen wichtig", betonte Bundesministerin Aigner. "Grünland gibt unseren Urlaubsregionen in den Mittelgebirgen, den Alpen und an den Küsten ihren besonderen Charakter. Seine Erhaltung ist auch wichtig aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes."
Vor dem Hintergrund der krisenbedingt schwierigen Situation der gesamten Landwirtschaft enthält das Sonderprogramm Landwirtschaft auch Elemente, von denen nicht nur Milchviehhalter profitieren können:
- eine Aufstockung der Mittel für die landwirtschaftliche Unfallversicherung; für 2010 sind hier 300 Millionen Euro vorgesehen,
- ein Krisen-Liquiditätsprogramm in Höhe von 50 Millionen Euro, über das zinsverbilligte und ggf. verbürgte Kredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank für landwirtschaftliche Betriebe bereitgestellt werden.
Diese Hilfen ergänzen die bereits eingeleiteten, mittelfristig ausgerichteten Maßnahmen,
- allen voran die Entlastungen beim Agrardiesel,
- die zusätzlichen Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK),
- den Milchfonds der EU
- und die Stärkung der Exportförderung.
Mit diesem Maßnahmenpaket leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der aktuellen Krise sowie zur mittelfristigen Stabilisierung und Strukturverbesserung. "Damit können die landwirtschaftlichen Familienbetriebe wieder zuversichtlicher in die Zukunft blicken", so Bundesministerin Aigner.
Weitere Informationen zum Sonderprogramm Landwirtschaft siehe unter www.bmelv.de .