Mit dem vorliegenden Entwurf der EEG-Novelle würden die vorhandenen Kapazitäten zur Nutzung der Biomasse weiter genutzt und eine bedarfsgerechte und speicherbare Stromproduktion gestärkt. "Durch die Beibehaltung der Flexibilitätsprämie ist die Speicherungs- und Steuerungskapazität sichergestellt", sagte Schmidt. Zudem werde mit dem Erhalt des Luftreinhaltebonus der Bestandsschutz gesichert. Das BMEL hatte sich in der Ressortabstimmung zur EEG-Novelle immer strikt gegen Eingriffe in den Bestand ausgesprochen. Weiterhin hervorzuheben ist, dass sich der mit der Novelle vorgesehene Deckel von 100 Megawatt für den Zubau von Biomasse für Neuanlagen reserviert ist. Zudem soll sich der Ausbau der Bioenergie künftig überwiegend auf Rest- und Abfallstoffe konzentrieren.
Es ist zu erwarten, dass im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen am Gesetzentwurf durchgeführt werden.