Damit kann auch in den letzten Monaten des Jahres der Arbeitskräftebedarf in der Landwirtschaft ausreichend gedeckt werden. Da sich abzeichnete, dass die bisherige Kontingentgrenze von 150.000 Saisonarbeitskräften nicht ausreichen könnte, hat sich das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz dafür eingesetzt, das bisherige Kontingent kurzfristig zu erhöhen.
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