"Wir dürfen das Schlachten oder Töten dieser Tiere nur in nicht vermeidbaren Ausnahmesituationen dulden, z. B. im Rahmen von Notschlachtungen oder Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen", betonte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundeslandwirtschaftsministerium, Maria Flachsbarth.
Sie sagte weiter: "Wir sind deshalb bereits in Brüssel aktiv geworden und werden auch weiterhin bei der Kommission einfordern, sich der Lösung des Problems anzunehmen. Die Kommission hat bereits zugesagt, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Mandat zur Klärung der noch offenen Fragen zur Problematik des Schlachtens trächtiger Tiere zu erteilen. Aus unserer Sicht sollte dabei auch die Notwendigkeit von Regelungen zu Betäubungs- und Tötungsverfahren für Feten geprüft werden.
"Zusätzlich planen wir ein entsprechendes Forschungsprojekt zu beauftragen, um die Ursachen des Schlachtens trächtiger Tiere in Deutschland herauszufinden", erläuterte Flachsbarth. Dabei sollen Erkenntnisse gesammelt werden, wie viele trächtige Tiere geschlachtet werden. Berücksichtigt werden sollen verschiedene Tier- und Nutzungsarten.
Neben dem weiteren Fortgang der auf EU-Ebene angestoßenen Maßnahmen prüft das BMEL derzeit, inwieweit es Spielraum für nationale Vorschriften gibt, die Abgabe hochträchtiger Tiere zum Zwecke der Schlachtung oder deren Transport zu beschränken.
Zwischenzeitlich appelliert das BMEL an die Tierhalter, den Trächtigkeitsstatus der Tiere bei der Entscheidung zur Schlachtung zu beachten.