Ziel des zweijährigen Twinningprojekts in Tunesien ist es, die Lebensmittel- und Produktsicherheit zu stärken. Als Partner von Frankreich unterstützt das BMELV den Ausbau der Kapazitäten für Marktüberwachung, Qualitätssicherung und Verbraucherschutz. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Schulung der Beschäftigten. Außerdem sollen Verbraucher durch Publikationen und Internetangebote über ihre Rechte und das Marktgeschehen informiert werden. Hierfür sollen die erforderlichen administrativen Strukturen und die IT-Systeme des tunesischen Ministeriums für Handel und Tourismus und des tunesischen Instituts für Verbraucherschutz geschaffen werden.
Das tunesische Verbraucherrecht soll mithilfe dieses Projekts an das europäische Recht angepasst werden. Tunesische Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich darauf verlassen können, dass die von ihnen erworbenen Produkte sicher sind. Sie sollen Anspruch auf die gleichen Verbraucherrechte wie EU- Bürger haben. Das gibt den Verbrauchern nicht nur die Freiheit, selbstbestimmt über ihren Konsum zu entscheiden, sondern erleichtert auch den Handel zwischen Tunesien und den Mitgliedstaaten der EU und fördert somit auch die wirtschaftliche Entwicklung.
Hintergrundinformationen zum Twinning
Im Rahmen von Twinning-Projekten (Behördenpartnerschaften) werden Experten aus den Dienststellen des Bundes und der Länder für zeitlich befristete Einsätze in Partnerländer entsandt, um gemeinsam mit den lokalen Bediensteten Projekte, wie den Aufbau einer Behörde oder die Vorbereitung eines Gesetzes durchzuführen. Durch die EU-Nachbarschaftspolitik wurde 2003 das Instrument Twinning, das ursprünglich für die Heranführung der EU-Beitrittskandidaten an das EU-Recht geschaffen wurde, auf die neuen Nachbarn der EU, darunter auch Tunesien und weitere Mittelmeer-Anrainer, zur Förderung des Auf- und Ausbaus institutioneller Strukturen ausgeweitet.
Weitere Informationen zu den Twinning-Projekten, in denen sich das BMELV aktuell engagiert, finden Sie im Internet unter www.bmelv-twinning.de.