Nach Ansicht von Aigner ist das Gesetzvorhaben "ein weiterer wichtiger Schritt für mehr Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unlauteren und betrügerischen Aktivitäten dubiöser Unternehmer und eine Kampfansage an unseriöse Geschäftspraktiken". Es sei nach wie vor ein Ärgernis, dass Verbraucher am Telefon immer wieder zu Vertragsabschlüssen gedrängt werden. Wie eine Evaluation des Bundesjustizministeriums des Gesetzes gegen unerlaubte Telefonwerbung gezeigt hatte, gibt es noch immer Callcenter-Betreiber, die versuchen, sich mit dreisten Tricks auf Kosten der Verbraucher zu bereichern. Ein besonderes Ärgernis sind dabei Gewinnspieldiensteverträge - sie machen den Großteil der unzulässigen Werbeanrufe aus: Künftig wird es einen wirksamen Schutz gegen den Abschluss von Gewinnspieldiensteverträge infolge unlauterer Telefonanrufe geben. Derartige Verträge sind künftig dem Textformerfordernis unterworfen. Dafür hatte sich das Bundesverbraucherministerium mit Nachdruck eingesetzt. Die Bußgeld-Obergrenze für unlautere Telefonanrufe wird von derzeit 50.000 Euro auf 300.000 Euro angehoben, um Verstößen gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung den wirtschaftlichen Anreiz zu entziehen. Dies gilt explizit auch für die Verwendung automatischer Anrufmaschinen ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers.
Weitere Informationen zum Thema im Internet unter www.bmj.bund.de und www.bmelv.de