Schmidt sagte zu dem Entwurf, der nun an die Länder und Verbände verschickt wurde: "Dieser Verordnungsentwurf stellt einen guten Ausgleich zwischen Umweltinteressen einerseits und praktikablen Lösungen für die Landwirtschaft andererseits dar. Wir sind uns einig, dass wir unser sauberes und gutes Trinkwasser-Niveau weiter erhalten und weiter verbessern wollen. Gleichzeitig dürfen wir jedoch die Landwirtschaft und vor allem die kleineren Betriebe nicht mit überzogenen Forderung vor das Aus stellen." Düngung ist zuallererst notwendige Nährstoffzufuhr für unsere Nutzpflanzen und deswegen notwendig. Der Bundesminister erklärte, dort wo es Fehlentwicklungen durch zu viel Düngung gebe, werde man korrigieren. Es gebe allerdings auch Regionen, in denen die Böden viele Nährstoffe vertragen und man das Wachstum der Pflanzen nicht ohne umweltpolitische Notwendigkeit bremsen sollte.
Der Kompromiss, der nach langen Verhandlungen mit den weiteren beteiligten Ressorts nun gefunden worden sei, sei "austariert" und werde den vielfältigen Agrarstrukturen in Deutschland gerecht, so Schmidt. "Wir haben uns dafür eingesetzt, dass es auch in Zukunft standortgerechte Lösungen gibt. Die geplante Novelle wird ihre stabilisierende Wirkung nicht verfehlen." Er verwies darauf, dass sich die Nitratwerte im Grundwasser nur langsam ändern und es daher einige Jahre dauern werde, bis sich die neuen Maßnahmen messbar auf das Grundwasser auswirken. Er kündigt auch ein erweitertes Messstellennetz für die Zukunft an, um noch genauere Werte zu erhalten und vergleichen zu können.
Hintergrundinformation
Nach den Vorgaben der EG-Nitratrichtlinie muss die Düngeverordnung in vierjährigen Abständen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Zudem hält die EU-Kommission Änderungen der Düngeverordnung zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie für notwendig. Sie hat wegen unzureichender Umsetzung der Richtlinie im Oktober 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und im Juli 2014 hierzu die mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Auf der Grundlage des Evaluierungsberichts einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur bisher geltenden Düngeverordnung hat das BMEL eine Änderung der Verordnung vorbereitet, die weitgehend auch die aus Sicht der EU-Kommission erforderlichen, zusätzlichen Maßnahmen im Bereich der landwirtschaftlichen Düngung beinhaltet. Für einige der vorgesehenen Regelungen in der neuen Düngeverordnung ist eine Erweiterung der Rechtsgrundlagen im Düngegesetz erforderlich.
Weitere Informationen und den Entwurf der neuen Verordnung finden Sie im Internet unter www.bmel.de/duengeverordnung