"Mit dem Kompromiss zur EEG-Novelle finden die Vorteile der Biomasse nun mehr Berücksichtigung", so Schmidt. Für den Klimaschutz, die Versorgungssicherheit und die Systemstabilität - und damit für die Energiewende - leiste Biomasse einen großen Beitrag. Besonders wichtig sei daher auch, die vorhandenen Kapazitäten zu nutzen und für eine bedarfsgerechte und speicherbare Stromproduktion zu stärken. Mit der Beibehaltung der Flexibilitätsprämie sei die Speicherungs- und Steuerungskapazität sichergestellt. Schmidt betonte insbesondere die Wahrung des Vertrauensschutzes: "Mit dem Erhalt des Luftreinhaltebonus ist es uns gelungen, den Bestandsschutz zu sichern."
Weiterhin sei es gelungen, den Ausbaupfad von 100 Megawatt für Biomasse nur auf Neuanlagen zu fokussieren. Anlagenerweiterungen und Flexibilisierungen zählen nicht mehr dazu. "Biomasse ist ein nachwachsender Rohstoff des ländlichen Raumes. Sie ist der einzige erneuerbare Energieträger, der problemlos speicherbar ist und bedarfsgerecht eingesetzt werden kann. Damit unterscheidet sich die Biomasse von anderen erneuerbaren Energiequellen", sagte Schmidt.
Insgesamt macht Bioenergie fast zwei Drittel der erneuerbaren Energieversorgung in Deutschland aus. Um die Kosten der Energiewende für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Reform des EEG unterstützt. "Die planbare Energie aus Biomasse gehört zum Energiesystem der Zukunft dazu." Der Ausbau der Bioenergie soll künftig überwiegend auf Rest- und Abfallstoffe konzentriert werden.