In der Abstimmung ist weder die notwendige qualifizierte Mehrheit für den Vorschlag der EU-Kommission noch gegen den Vorschlag zustande gekommen. Der Vorschlag der Kommission wird nun voraussichtlich in einem Berufungsverfahren weiter verhandelt. Eine endgültige Äußerung der EU-Kommission zum weiteren Verfahren steht noch aus. Deutschland wird die Zeit für weitere Beratungen mit allen Beteiligten nutzen und sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die EU-Kommission ihren Vorschlag auch auf Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse aus Deutschland nachbessert und risikobasiert im Sinne eines besseren Bienenschutzes vorgeht.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das ist Deutschland für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig ist, hatte bereits 2009 die Zulassung der Neonikotinoide zur Saatgutanwendung bei Mais und Getreide ausgesetzt und die Einfuhr, das Inverkehrbringen und die Aussaat von entsprechendem Saatgut verboten. Bislang haben neben Deutschland in Europa nur drei weitere Mitgliedsstaaten überhaupt Maßnahmen zum Schutz der Bienen eingeführt. Würde die Europäische Kommission schwächere Maßnahmen beschließen, wäre Deutschland an diese Vorgaben gebunden.