Mit Urteil vom 26. Juni 2012 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft eingeschränkt und festgestellt, dass eine Duldungspflicht der Jagd auf den angeschlossenen Flächen unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention sei.
Bundeslandwirtschaftsministerium plant Änderung des Bundesjagdgesetzes
Mit Urteil vom 26. Juni 2012 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft eingeschränkt und festgestellt, dass eine Duldungspflicht der Jagd auf den angeschlossenen Flächen unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention sei.