Die nun verabschiedete Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft nimmt auf agrarstrukturelle Belange und besonders geeignete Böden Rücksicht. Zudem regelt die Verordnung die Beteiligung der zuständigen Landwirtschafts- und Forstbehörden und erleichtert die verstärkte Berücksichtigung agrarstruktureller Belange. Böden, die für die Landwirtschaft besonders geeignet sind, sollen künftig nur dann zur Kompensation herangezogen werden, wenn der Ausgleich oder Ersatz bei einem Eingriff nicht auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen erbracht werden kann. "Statt immer mehr Flächen stillzulegen, setzen wir auf produktionsintegrierte und bevorratende Kompensationsmaßnahmen wie Ökokonten oder Flächenpools. Wir wollen solche Maßnahmen optimieren und setzen verstärkt auf Entsiegelung und Wiedervernetzung", sagte Aigner.
Auch beim Netzausbau sieht die Bundeskompensationsverordnung pragmatische Lösungen vor, um die Energiewende zu unterstützen und die Interessen der Verbraucher auch mit Blick auf Kosten und Verfahren des Netzausbaus zu stärken. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, die beispielsweise durch den Bau von Windrädern verursacht werden können, sollen in der Regel durch Ersatzzahlungen kompensiert werden. Durch das vereinbarte Biotopwertverfahren zur Beurteilung der Eingriffsauswirkungen und Berechnung des erforderlichen Ausgleichs auf Basis eines Wertpunktesystems wird die Flächeninanspruchnahme für Kompensationsmaßnahmen künftig im Bundesdurchschnitt deutlich unter den Werten bestehender Länderregelungen liegen. "Mit der Kompensationsverordnung wird es uns gelingen, den Naturschutz voranzutreiben und die Inanspruchnahme für die Landwirtschaft besonders bedeutsamer Flächen auf das notwendige Maß zu beschränken", sagte Aigner.
Die Bundeskompensationsverordnung wurde unter der Federführung des Bundesumweltministeriums erarbeitet und enthält bundeseinheitliche Regelungen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft. Mit der nun vorgelegten Verordnung sollen die Voraussetzung geschaffen werden, den Vollzug der Eingriffsregelung gemäß des 2009 novellierten Bundesnaturschutzgesetzes in Deutschland wirksam und für alle Bundesländer einheitlich zu gestalten. Dabei wurden die Beschlüsse der Agrarministerkonferenzen zur Bundeskompensationsverordnung aufgegriffen und umgesetzt. Die neue Bundeskompensationsverordnung soll den bislang schwer überschaubaren Bestand an gesetzlichen und untergesetzlichen Normen, Verwaltungsvorschriften, Erlassen und Leitfäden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ersetzen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im Sommer mit der neuen Bundesverordnung befassen.