"Wir müssen vermeiden, dass die Preisspirale durch die Förderung im EEG weiter angetrieben wird. Wir werden das EEG deshalb überprüfen und dann nachsteuern", erklärte Aigner. Die Nutzung von Biomasse sei zur Umsetzung des Energiekonzepts der Bundesregierung von hoher Bedeutung. "Um die Ziele zu erreichen, sind intelligente Lösungen erforderlich."
Deutschlandweit hat sich der Anteil an Energiemais zwischen den Jahren 2008 und 2009 um 21 Prozent erhöht. Zwischen 2009 und 2010 stieg der Anteil um weitere 40 Prozent. Im vergangenen Jahr (2010) betrug die Energiemais-Anbaufläche in Deutschland rund 530.000 Hektar. Da die Maisanbaufläche insgesamt in Deutschland kaum gestiegen ist, hat es innerhalb der Verwendung Verschiebungen gegeben - hin zu weniger Futtermais und mehr Energiemais. An viehdichten Standorten treibt dieser Trend die Pachtpreise in die Höhe. So hat eine Studie der Universität Göttingen Pachtpreise für Ackerland bei Betrieben mit und ohne Biogas im Land Niedersachen verglichen. Dabei lagen die Unterschiede je nach Region zwischen 30 Euro und 177 Euro. Damit liegt der durchschnittliche Anstieg der Pachtpreise in Veredlungsregionen signifikant höher als in anderen Regionen.
Mais-Monokulturen in Deutschland seien zudem nachteilig für die Artenvielfalt, sagte Aigner.
Die Bundesministerin kündigte eine Überprüfung und Anpassung der Vergütungsregelung im EEG an: "Diesen deutlichen Fehlentwicklungen aufgrund der Vergütungsstruktur für Strom aus Biomasse wird die Bundesregierung im Rahmen der bevorstehenden EEG-Novellierung entgegenwirken."
Wie eine Neuregelung aussehen könnte, darüber diskutieren rund 240 Experten und Branchenvertreter auf der Konferenz des BMELV. Dabei sollen sowohl die Praxistauglichkeit einzelner Regelungen des EEG auf den Prüfstand gestellt werden. Thematisiert werden auch die Verminderung von Flächennutzungskonkurrenzen durch vermehrte Reststoff- Verwertung und die Effizienz der Biogasproduktion durch Kraft-Wärme-Kopplung. Die Ergebnisse sollen in die Gespräche über die EEG-Novellierung einfließen.
Grundlage der Überarbeitung durch den Gesetzgeber wird der Erfahrungsbericht der Bundesregierung sein, der voraussichtlich im Mai dieses Jahres vom Kabinett verabschiedet wird. Bereits am 2. Februar 2011 hatte das Bundeskabinett die Absicht erklärt, Maßnahmen zur Kostendämpfung bei der Förderung erneuerbarer Energien zu treffen und die Biogas- Förderung neu zu regeln. Betreiber von Neuanlagen, die Biomasse nach dem EEG verstromen, müssen sich demnach ab 2012 auf eine Anpassung der Vergütungsregelungen einstellen. Gleichzeitig soll der positive Beitrag der Biomasse für den Ausbau der klimaschonenden Energieerzeugung in Deutschland auch in Zukunft berücksichtigt werden.
Informationen zur Konferenz im Internet unter www.fnr.de/eeg2011