Es sei nach wie vor ein Ärgernis, dass Verbraucher am Telefon immer wieder zu Vertragsabschlüssen gedrängt werden. Wie eine Evaluation des Gesetzes gegen unerlaubte Telefonwerbung durch das Bundesjustizministerium gezeigt hatte, gibt es noch immer Callcenter-Betreiber, die versuchen, sich mit dreisten Tricks auf Kosten der Verbraucher zu bereichern. Ein besonderes Ärgernis sind dabei Gewinnspiel-Dienstverträge - sie machen den Großteil der unzulässigen Werbeanrufe aus.
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken greift zentrale Alltagsprobleme der Verbraucher auf. Das Gesetz tritt am Tag der Verkündung in Kraft, die Regelungen zum Inkasso im Folgejahr. Demnach wird:
- es künftig einen wirksamen Schutz gegen den Abschluss von Gewinnspiel-Verträgen am Telefon geben. Gewinnspiel-Verträge müssen künftig schriftlich abgefasst werden (Textformerfordernis). Dafür hatte sich das BMELV mit Nachdruck eingesetzt.
- die Bußgeldobergrenze für unerlaubte Telefonwerbung von derzeit 50.000 Euro auf 300.000 Euro angehoben werden, um Verstößen gegen das Verbot den wirtschaftlichen Anreiz zu entziehen. Dies gilt explizit auch für die Verwendung automatischer Anrufmaschinen ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers.
- im Bereich der Inkassotätigkeit die Darlegungs- und Informationspflicht des Inkassodienstleisters gegenüber den Schuldnern festgeschrieben werden; Verstöße sind künftig bußgeldbewährt. Dies wird unseriöse Inkassopraktiken deutlich erschweren.
- zur Eindämmung des Abmahnunwesens im Urheberrecht eine Gebührenobergrenze von 155,30 Euro eingeführt werden. Gebühren für die erstmalige Abmahnung bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen von über 500 Euro sind heute keine Seltenheit. Zudem werden auch hier zusätzliche Informationspflichten festgeschrieben und ein Gegenanspruch auf Ersatz der Anwaltskosten bei unberechtigter Abmahnung eingeführt.
"Jetzt hoffe ich, dass auch das neue Gesetz in ähnlicher Weise erfolgreich ist, damit Telefon oder Computer nicht länger zur Kostenfalle werden", erklärte Bundesverbraucherministerin Aigner. Die Erfahrung hat gezeigt, dass unlautere Telefonwerbung und Internet-Kostenfallen oftmals eng verknüpft sind mit unseriösem Inkasso. So versuchen unseriöse Dienstleistungsanbieter, ihre vielfach unbegründeten Forderungen über dubiose Inkassounternehmen einzutreiben.