Die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr sind seit dem 1. März 2013 in einer EU-Verordnung (EU Nr. 181/2011) geregelt. Sie betreffen im Wesentlichen den Fernbuslinienverkehr (250 km und mehr) und gelten für den Verkehrsunternehmer unmittelbar. Das deutsche Begleitgesetz ist am 27. Juli 2013 in Kraft getreten. Die söp schlichtet in den Bereichen Bus-, Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr, sofern sich die Unternehmen am Schlichtungsverfahren der söp beteiligen. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn das Verkehrsunternehmen Mitglied im Trägerverein der söp ist. Eine Liste der Unternehmen, die bei der Schlichtungsstelle Mitglied sind, finden Verbraucher unter www.soep-online.de.
Im März 2013 hatten das Bundesverkehrsministerium und das Bundesverbraucherministerium die söp bereits als geeignete Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung im See- und Binnenschiffsverkehr anerkannt.
Eine Übersicht über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr finden Sie unter:
http://www.eba.bund.de/...
http://www.bmelv.de/...
Weitere Infos zur Schlichtung bei der söp unter:
www.soep-online.de