Die nun vom Parlament verabschiedete Gesetzesänderung sieht vor, dass Grundeigentümer unter bestimmten Voraussetzungen auf ihren Eigentumsflächen die Errichtung eines befriedeten Bezirks beantragen können, auf dem die Jagd ruht. Über den Antrag entscheidet die zuständige Landesbehörde nach Anhörung aller Betroffenen. Außerdem regelt der Entwurf Wildfolge, Aneignungsrecht und Wildschadensausgleich für die befriedeten Flächen.
Bundestag beschließt Änderungen im Jagdgesetz
BMELV setzt Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte um
Die nun vom Parlament verabschiedete Gesetzesänderung sieht vor, dass Grundeigentümer unter bestimmten Voraussetzungen auf ihren Eigentumsflächen die Errichtung eines befriedeten Bezirks beantragen können, auf dem die Jagd ruht. Über den Antrag entscheidet die zuständige Landesbehörde nach Anhörung aller Betroffenen. Außerdem regelt der Entwurf Wildfolge, Aneignungsrecht und Wildschadensausgleich für die befriedeten Flächen.