Wesentliche Inhalte des Rentenpaktes sind eine abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ab dem 63. Lebensjahr und eine ausgeweitete Anerkennung der Erziehungszeiten von Kindern, die vor 1992 geboren wurden ("Mütterrente"). "Die Belastungen und Herausforderungen in landwirtschaftlichen Berufen sind hoch. Da ist es für mich selbstverständlich, dass auch Landwirten ermöglicht wird, nach einem 45-jährigen Berufsleben abschlagsfrei in Rente zu gehen.", sagte Schmidt. Des Weiteren unterstrich der Bundeslandwirtschaftsminister die Bedeutung der Mütterrente. "Auch in der Landwirtschaft haben viele Frauen nach der Geburt ihrer Kinder ihren Beruf zurückgestellt und Familienarbeit geleistet. Die Bundesregierung schätzt und würdigt dieses Engagement durch die stärkere Anrechnung von Kindererziehungszeiten". Gezahlt wird diese Mütterrente auch für die sonst in der Alterssicherung der Landwirte Versicherten aus der Rentenversicherung.
-
Zusätzlich soll durch das Rentenpaket die Erwerbsmind-erungsrente verbessert werden. Die Änderungen durch das Rentenpaket treten am 1. Juli dieses Jahres in Kraft.