Als Folge des anhaltenden Strukturwandels in der Landwirtschaft ist die Zahl der Versicherten in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung seit vielen Jahren rückläufig. Dieser Entwicklung wird durch die Bildung einer einheitlichen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Rechnung getragen. Nur durch einen für das ganze Bundesgebiet zuständigen Träger können bestehende Wettbewerbsverzerrungen durch regional unterschiedlich hohe Beiträge zur Unfall- und Krankenversicherung abgebaut werden. Außerdem wird durch die Neuorganisation eine stärkere Differenzierung bei der Beitragsbemessung ermöglicht - auch im Hinblick auf die besondere Situation der Forstwirtschaft. "Mit der Modernisierung der Organisationsstrukturen erhöhen wir insgesamt die Effizienz des Systems", sagte Bleser. Die Bundesregierung flankiere die verlässliche Agrarsozialpolitik mit zusätzlichen Mitteln für die landwirtschaftliche Unfallversicherung in Höhe von 150 Millionen Euro für die Jahre 2012 bis 2014.
Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens seien viele Anregungen und Vorschläge aufgegriffen worden. Ein wichtiges Anliegen sei es dabei gewesen, den verschiedenen Sparten der Landwirtschaft, aber auch den Interessen der Beschäftigten bei den Sozialversicherungsträgern gerecht zu werden. "Die öffentliche Anhörung am 16. Januar hat gezeigt, dass wir mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung auf dem richtigen Weg sind", sagte Bleser. Die Sachverständigen seien sich völlig einig darin gewesen, dass die Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung den Strukturveränderungen in der Landwirtschaft angepasst werden müsse. Der nun bevorstehende Umbau der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sei ein ambitioniertes Vorhaben, das alle Beteiligten vor große Herausforderungen stelle. "Da wir in der Reform zahlreiche Anliegen der Länder berücksichtigt haben, rechnen wir auch mit Unterstützung durch den Bundesrat", so Bleser.