Mit dem breit angelegten Kontrollprogramm setzt Deutschland einen wichtigen Punkt des Aktionsplans um, auf den sich die Verbraucherminister der Länder und des Bundes am 18. Februar 2013 in Berlin verständigt hatten. Demnach sollen der EU-weite Aktionsplan in Deutschland rasch umgesetzt und Fleischprodukte gezielt auf die Beimischung von nicht deklariertem Pferdefleisch untersucht werden. Gleichzeitig sieht das deutschlandweite Kontrollprogramm vor, Pferdefleisch gezielt auf Rückstände von Tierarzneimitteln, die nicht für die Lebensmittelproduktion zugelassen sind, zu untersuchen. Mit der Anzahl und Tiefe der Tests - die EU-Kommission hatte für die Bundesrepublik 150 Analysen angesetzt - geht Deutschland weit über die Vorgaben für das europaweite Screening hinaus.
Mit der zentralen Bereitstellung aktueller Verbraucherinformationen wurde zudem ein weiterer Punkt des Aktionsplans umgesetzt: Seit einer Woche finden Verbraucher auf der eigens dafür eingerichteten Internetseite www.pferdefleisch-rueckrufe.de eine Übersicht aller von Herstellern und Handelsunternehmen zurückgerufenen Produkte. Damit bündelt das Bundesverbraucherministerium die Informationen der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Bundesländer zentral auf einer ständig aktualisierten Webseite. Ergänzend zu der zentralen Internetseite können sich Verbraucher weiterhin an den Verbraucherlotsen des Bundesverbraucherministeriums wenden. Die Hotline ist unter der Telefonnummer 0228 - 24 25 26 27 (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr) oder per E-Mail an info@verbraucherlotse.de erreichbar. Bislang sind dort zum Thema Pferdefleisch rund 450 Bürgeranfragen eingegangen.
Weitere Informationen im Internet unter www.bmelv.de