Interessante Informationen für Verbraucher zum Mindesthaltbarkeitsdatum liefern nun eine Servicekarte des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie das Video "Teller oder Tonne?", das ab sofort auf der Internetseite des Ministeriums unter http://www.bmelv.de/video_mhd abrufbar ist.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an, bis zu welchem Tag, Monat oder Jahr das ungeöffnete und richtig gelagerte Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert behält. Es ist eine Information des Herstellers und bedeutet nicht, dass das Produkt danach verfallen ist und nicht mehr verzehrt werden kann. Normalerweise schmecken die Produkte bei richtiger Lagerung auch noch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums gut und sind keine Gefahr für die Gesundheit. Hier sind Verbraucher gefragt, die Produkte mit allen Sinnen zu prüfen: sehen, riechen, fühlen, schmecken. Solange das Produkt nicht auffällig ist, kann es in der Regel noch gegessen werden.
Anders verhält es sich beim Verbrauchsdatum: Das Verbrauchsdatum muss auf Lebensmitteln angegeben werden, die durch Keime sehr leicht verderben und dann gesundheitsschädlich sein können, z.B. Hackfleisch und Räucherlachs. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen solche Produkte nicht mehr verkauft werden und Verbraucher sollten sie auch nicht mehr essen.
Das Video und die Servicekarte stehen auf http://www.bmelv.de/video_mhd zur Verfügung.