"Alle betroffenen Kreise und interessierten Verbände sind jetzt aufgefordert, ihre konkreten Vorschläge für dieses neue Verfahren einzubringen. Ich erwarte, dass das vorgeschlagene Prüf- und Zulassungsverfahren zu einem intensiven tierschutzfachlichen Dialog zwischen Herstellern, Zulassungs- und Prüfungsbehörden, Wissenschaft und Nutztierhaltern führt", stellte Schmidt klar. Auch der Kompetenzkreis Tierwohl wird sich mit den Eckpunkten befassen. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird das BMEL anschließend den Entwurf einer Rechtsverordnung erarbeiten, der im ersten Halbjahr 2015 vorgelegt werden soll.
"Im Fokus", betont der Minister, "muss die Verbesserung des Wohlbefindens jedes einzelnen Tieres stehen." Durch ein neues Prüf- und Zulassungsverfahren für Stalleinrichtungen soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Tiere bei Neuinvestitionen nur noch in als tierschutzkonform geprüften und zugelassenen Stalleinrichtungen untergebracht werden. Erfasst sind dabei alle Einrichtungen eines Stalles, die wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden eines Tieres haben können, von einzelnen Einrichtungselementen wie einer Tränkvorrichtung bis zu komplexen Haltungssystemen und technischen Anlagen.
Ziel des Verfahrens ist es, die Bauart von Stalleinrichtungen bereits vor dem Vertrieb beziehungsweise vor der Installation in einem Betrieb zu prüfen. Anders als beim "TÜV", bei dem ein einzelnes Kraftfahrzeug in regelmäßigen Abständen überprüft wird, handelt es sich um eine Typenzulassung vor dem Inverkehrbringen. Neue Stalleinrichtungen müssen somit frühzeitig unter Tierschutzgesichtspunkten optimiert werden. Dies soll auch für mehr Rechtssicherheit bei den Herstellern und den Verwendern der Stalleinrichtungen sorgen.
Die Eckpunkte für ein Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen und weitere Informationen zur Initiative "Eine Frage der Haltung - neue Wege für mehr Tierwohl" sind abrufbar unter: www.bmel.de/tierwohl