Im Mai 2012 hatte Deutschland gegen die EU-Kommission geklagt, um die strengeren deutschen Grenzwerte beibehalten zu können. In seinem Urteil vom 14. Mai 2014 hatte das Gericht der Europäischen Union (EuG) dieser Klage nur in Teilen stattgegeben. Nach dem Urteil könnte Deutschland zwar seine strengeren Grenzwerte für Blei in Spielzeug beibehalten, müsste aber die bisher bestehenden Grenzwerte für Antimon, Arsen und Quecksilber auf ein aus deutscher Sicht niedrigeres Schutzniveau anpassen. In einer umfassenden wissenschaftlichen Bewertung und Gegenüberstellung hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung festgestellt, dass die bestehenden Grenzwerte einen höheren Schutz gewährleisten als die neuen europäischen Grenzwerte.
Die Bundesregierung setzt sich bereits seit Jahren intensiv für sicheres Spielzeug ein und hatte in den Beratungen um die Spielzeug-Richtlinie wiederholt auf Verbesserungen gedrängt. Das Bundesministerium hatte deshalb beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin eine Reihe von Risikobewertungen für Spielzeug in Auftrag gegeben, um in Brüssel die Notwendigkeit von Verbesserungen der Sicherheit von Spielzeug zu untermauern.
Zum Urteil des EuG vom 14. Mai 2014:
http://www.bmel.de/...
Grenzwerte für Spielzeug - Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR):
http://www.bfr.bund.de/...