National wurden die Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um spezifische Regelungen an das Halten von Masthühnern ergänzt. Im Ergebnis gelten damit in Deutschland höhere Anforderungen als es das europäische Recht vorsieht. Die Haltung von Legehennen in konventionellen, nicht-ausgestalteten Käfigen ist in Deutschland seit 2010, also zwei Jahre früher als in der Europäischen Union, ausnahmslos verboten. Im März 2008 ist die Zirkusregisterverordnung in Kraft getreten: Die Haltung von Zirkustieren kann dadurch besser überwacht werden. Ferner wurden 2009 die Leitlinien des Bundeslandwirtschaftsministeriums für die Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten aktualisiert. Unterstützung gab es für wichtige Forschungsaktivitäten im Nutztierbereich und vor allem zur Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch.
"Wir werden diesen Weg entschlossen fortsetzen und den Schutz der Tiere weiter ausbauen", sagte Bleser. In einem nächsten Schritt sollen spezifische Haltungsanforderungen für Mastkaninchen festgelegt werden. Darüber hinaus ist ein Verordnungsentwurf zur Kleingruppenhaltung für Legehennen in der parlamentarischen Beratung.
Auf europäischer Ebene setzt sich das Bundeslandwirtschaftsministerium für eine freiwillige Tierschutzkennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft ein. "Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ein eindeutiges Kaufkriterium an die Hand bekommen, an dem sie erkennen können, wenn Lebensmittel nach noch höheren Standards produziert wurden als ohnehin gesetzlich vorgeschrieben", sagte Bleser. Zudem überarbeitet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) derzeit das sogenannte Säugetiergutachten, das insbesondere für die Haltung von Tieren in Zoos von Bedeutung ist.
Der Tierschutzbericht wird alle vier Jahre durch das BMELV veröffentlicht und ist im Internet abrufbar unter www.bmelv.de.