Der Begriff "Käse" ist durch die Verordnung über eine einheitliche gemeinsame Marktordnung (EU-Verordnung Nr. 1234/2007) und die nationale Käseverordnung geschützt. Demnach gehört der Begriff zu den Bezeichnungen, die ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehalten sind. Käse-Imitate (auch "Analogkäse" genannt) oder Lebensmittel mit Käse-Imitaten müssen für den Verbraucher klar erkennbar sein: Weder durch Etikettierung noch durch Aufmachung oder Werbung darf der Eindruck erweckt werden, dass es sich um ein Milcherzeugnis, also um echten Käse handelt. So dürfen beispielsweise Brötchen mit Käseimitat nicht "Käsebrötchen" heißen. Nach den Vorgaben der neuen Lebensmittel-Informationsverordnung (EU-Verordnung Nr. 1169/2011) muss der verwendete Ersatzstoff bei fertig abgepackten Lebensmitteln künftig in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen deutlich gekennzeichnet werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmelv.de/analogkaese