Mehr als 40 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf dem Land pendeln über Kreisgrenzen hinweg zur Arbeit, wobei die unterschiedliche Größe der Landkreise zu beachten ist. In den Ballungszentren pendelt nur etwa jeder Dritte. Attraktive ländliche Räume sind ein wesentliches Ziel der Bundesregierung. Als Anwalt des ländlichen Raums will das Bundeslandwirtschaftsministerium die ländlichen Regionen mit einer gezielten Regionalförderung in ihrer Gesamtheit stärken. Das betrifft die regionale Wirtschaft, eine gute Verkehrsinfrastruktur und vieles mehr. Zu den zentralen Förderinstrumenten zählen der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutz (GAK).
Weitere Informationen: www.bmel.de/Laendliche_Raeume_Pendler
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung