Die Novelle des Arzneimittelgesetzes war über Monate von Bund und Ländern gemeinsam erarbeitet worden. "Das Gesetz ist ein großer Fortschritt für den gesundheitlichen Verbraucherschutz", erklärte Bundesministerin Ilse Aigner am Dienstag in Berlin.
"Alle Seiten sind sich bewusst: Der Einsatz von Antibiotika muss dringend gesenkt werden, in der Tierhaltung wie in der Humanmedizin. Mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes können wir die Menge der eingesetzten Antibiotika in der Tierhaltung innerhalb weniger Jahre deutlich reduzieren. Die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder sollen dazu deutlich mehr Kontrollbefugnisse erhalten. Der Austausch zwischen den Behörden wird verbessert, die Länder können sich künftig einer bundesweiten Datenbank bedienen. So wird Transparenz über den Einsatz von Antibiotika in Mastbetrieben geschaffen. Ich bin überzeugt: Die Novelle des AMG wird ihre Wirkung nicht verfehlen."
Im Einzelnen wird ein System zur Messung von Behandlungshäufigkeiten von Antibiotika im Betrieb und einem bundesweiten Vergleich der Ergebnisse eingeführt, an das sich Prüf- und Handlungsverpflichtung der Tierhalter anschließen, die eine Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes zum Ziel haben. Die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder erhalten Anordnungsbefugnisse, die sich auch auf die Art und Weise der Tierhaltung beziehen können. Ziel ist Transparenz in der Tierhaltung, indem durch den Vergleich der Behandlungshäufigkeiten intensiv und permanent die betrieblichen Ursachen des Einsatzes von Antibiotika ermittelt werden und kontinuierlich an Verbesserungen gearbeitet wird.
Weitere Informationen über die AMG-Novelle und die Antibiotika-Resistenzstrategie DART im Internet unter www.bmelv.de