Darauf aufbauend kündigte Bundesminister Schmidt an, einen nationalen Gesetzentwurf so bald wie möglich vorlegen zu wollen. Das BMEL steht hierzu bereits in Dialog mit den Bundesländern und den beteiligten Bundesressorts. "Wenn die Regelung, dass einzelne Staaten oder Regionen "Nein" sagen dürfen, in europäisches Recht verankert ist, müssen wir sie im nächsten Schritt ins deutsche Gentechnikrecht umsetzen. Hierzu werde ich aufbauend auf die EU-Regelung rasch einen nationalen Gesetzentwurf vorlegen", so Schmidt.
In Brüssel konnte vergangene Nacht eine Einigung im informellen Trilog zwischen der italienischen Ratspräsidentschaft, dem Europäischen Parlament und der Kommission zur Möglichkeit von nationalen Anbauverboten von Gentechnikpflanzen erzielt werden. Danach soll jeder Mitgliedstaat künftig selbst entscheiden dürfen, ob er den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf seinen Äckern zulässt oder nicht. Anders als in Teilen berichtet, werden die Mitgliedsstaaten nicht dazu verpflichtet, Fragen der Anbauzulassung mit den Unternehmen zu verhandeln. "Hier wird es zu keinen Deals kommen. Dies ist ein hoheitliches Verfahren und hier ist nichts zu verhandeln", so Schmidt. Die Unternehmen können eine Region bereits im Zulassungsverfahren aus einer Beantragung herausnehmen. Tun sie dies nicht, haben die Mitgliedsstaaten die Gelegenheit, den Anbau aus bestimmten Gründen zu untersagen, etwa aus sozioökonomischen Gründen oder aufgrund von agrarpolitischen Zielen.
Parallel zur Opt-Out-Regelung setzt sich die Bundesregierung für eine EU-Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren ein, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. "Verbraucher müssen frei entscheiden können. Bis dahin bietet das Siegel "Ohne Gentechnik" Verbrauchern eine verlässliche Orientierung, welche Lebensmittel ohne Gentechnik hergestellt wurden", erinnert der Minister.