Hintergrundinformation zur EU-Assoziierung:
Die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien haben am 27. Juni 2014 jeweils ein Assoziierungs- und Freihandelsabkommen mit der EU und ihren Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Der Ratifikationsprozess läuft. Der Handelsteil der Abkommen mit der Republik Moldau und Georgien wird bereits vorläufig angewendet. Für die Ukraine ist die vorläufige Anwendung für Ende 2015 geplant. Die Abkommen gewähren den Vertragspartnern fast vollständig freien Zugang zu den jeweiligen Märkten. Zölle wurden für die große Mehrzahl von Produkten abgeschafft. Für einige landwirtschaftliche Produkte sind zollfreie Quoten vorgesehen. Die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien haben sich dazu verpflichtet, in vielen Bereichen verbindliche EU-Standards zu übernehmen. Für die drei Länder wird aufgrund des Abbaus der Handelsbeschränkungen mit deutlich zunehmenden Investitionen gerechnet, sofern sich die politische Lage insbesondere in der Ukraine stabilisiert. Der Agrarsektor hat in den drei Ländern eine große Bedeutung für Wirtschaft und Arbeitsmarkt.