Die vergangenen beiden Jahre haben gezeigt, dass die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes' einen wesentlichen Beitrag zur flächendeckenden Breitbandversorgung leistet. "Die Nachfrage nach Breitbandförderung ist groß. Die Länder müssen jetzt dafür Sorge tragen, dass die Fördergelder auch schnellstmöglich dort eingesetzt werden, wo mit keiner Lösung über den Markt in absehbarer Zeit zu rechnen ist. Es geht uns schließlich darum, eine flächendeckende Basisversorgung mit Breitband möglichst bis Ende 2010 sicher zu stellen."
Gemeinden, die nachweisen können, dass ihre Breitbandverfügbarkeit bislang geringer als 2 Megabit pro Sekunde ist, benötigen für Breitbandinvestitionen nur noch einen Eigenanteil von 10 Prozent. Auch die Förderung von Leerrohren, die für Breitbandinfrastrukturen genutzt werden können, sowie Machbarkeitsuntersuchungen und Planungsarbeiten sind förderfähig. Der staatliche Zuschuss wurde auf 500.000 Euro pro Einzelvorhaben heraufgesetzt.