Positiv äußerte sich die Bundesministerin über die Verhandlungsführung der irischen Ratspräsidentschaft. Nach mehrjährigen, teil kontroversen Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission sei es im Frühjahr unter der Regie Irlands gelungen, erfolgreich das Trilog-Verfahren mit dem Europäischen Parlament zu eröffnen und nun binnen kürzester Zeit zu greifbaren Ergebnissen zu kommen. "Die Beratungen waren sehr konstruktiv, konzentriert und entschlossen. Alle einte der Wunsch nach einem guten Kompromiss", so Aigner. Mit dem Ergebnis aus dem EU-Rat von Luxemburg wird der irische Vorsitz bereits am heutigen Mittwoch die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament fortsetzen. Ziel ist es, bis Ende Juni 2013 eine Einigung über das Gesamtpaket herbeizuführen. Finanzrelevante Punkte in der GAP stehen dabei weiterhin unter dem Vorbehalt einer Einigung zum Mehrjährigen Finanzrahmen.
Aigner erneuerte am Rande des Ministertreffens in Luxemburg ihre grundsätzliche Kritik an Forderungen aus dem Europäischen Parlament und einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten, eine stärkere Markt- und Preissteuerung durch den Staat durchzusetzen. Auch wandte sie sich klar gegen Forderungen, die Prämien für die Landwirte wieder stärker an die Produktion zu koppeln. Aigner: "Es zählt leider immer noch zu den Realitäten der europäischen Agrarpolitik, dass es EU-Staaten gibt, in denen über gekoppelte Prämien die Produktion weiter angekurbelt wird, was mittelbar zu sinkenden Preisen und Produktionsüberschüssen führen kann. Deutschland hat die entschlossene Abkehr von der Produktionsförderung als einziger EU-Mitgliedstaat neben England bereits vollzogen - mit der erfolgreichen Umstellung auf regional einheitliche Flächenprämien." Der Mechanismus, durch Fehlanreize erzeugte Überschüsse vom Markt zu kaufen, in die Lagerhaltung zu nehmen und später womöglich über Exporterstattungen aus dem EU-Binnenmarkt zu entsorgen, sollte nach Vorstellungen Deutschlands eigentlich der Vergangenheit angehören. Da es - vor allem nach dem Willen des Europäischen Parlaments - nicht zu einem Abbau, sondern sogar zu einem Ausbau solcher Interventionsmaßnahmen kommen soll, hat die Bundesregierung hier nicht zustimmen können.
Noch weiter zu verhandeln mit dem Europäischen Parlament ist auch eine Regelung, nach der den Mitgliedstaaten künftig freigestellt wird, entweder die Direktzahlungen über 150.00 Euro verpflichtend um fünf Prozent zu kürzen oder eine Zusatzförderung für die ersten Hektare in Höhe von fünf Prozent der nationalen Obergrenze einzuführen.
Wegen der Verzögerungen bei der politischen Einigung über den mehrjährigen Finanzrahmen wird sich das Inkrafttreten der neuen Vorschriften zur GAP bekanntlich verzögern. Aber schon heute steht fest: Für das Jahr 2014 wird es Übergangsregelungen geben, die - unter Berücksichtigung der finanziellen Obergrenzen aus dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 - mehr oder weniger eine Fortschreibung der bisherigen Regelungen darstellen werden. Die Übergangsregelungen sollen allen Landwirten in Europa die rechtzeitige Auszahlung der Direktzahlungen ebenso gewährleisten wie die festgesetzten Zahlungen der Ausgleichszahlungen und Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen.