Für die Bewirtschaftung der Fischbestände gilt nun das Prinzip des maximalen Dauerertrags (MSY). Bis 2015 sollen möglichst viele Fischbestände, bis spätestens 2020 alle Bestände nach diesem Prinzip bewirtschaftet werden. Nachhaltiger wird die Fischereipolitik auch durch neue Regelungen zu Beifängen, die künftig angelandet werden müssen und nur noch in bestimmten, eng begrenzten Ausnahmefällen über Bord geworfen werden dürfen. Die Vorschriften der neuen Fischereipolitik bleiben dabei nicht auf die EU-Gewässer beschränkt, sondern sollen auch in den Regionalen Fischereiorganisationen durchgesetzt und in den bilateralen Fischerei-Partnerschaftsabkommen der EU verankert werden. "Deutschland setzt sich weltweit für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände und eine konsequente Bekämpfung der illegalen Fischerei ein", sagte Flachsbarth. Deshalb begrüßt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausdrücklich die Aufnahme einiger Staaten in die Liste nicht kooperierender Drittstaaten. "Angesichts einer rasant steigenden Weltbevölkerung ist es unabdingbar, dass wir dafür sorgen, die Ernährungsgrundlagen global und dauerhaft zu sichern. Dazu zählen vor allem auch die Fischbestände in den Weltmeeren. Deshalb müssen wir bei der Durchsetzung einer nachhaltigen Fischerei weltweit vorankommen", sagte Flachsbarth.
Hintergrundinformation
"Fish dependence" ist ein Gradmesser für die Selbstversorgung eines EU-Mitgliedsstaates und somit ein Indikator dafür, inwieweit der heimische Bedarf an Fisch aus eigenen Gewässern gedeckt werden kann. Laut Berechnung reichen die eigenen Fischervorräte in Deutschland bis zum 6. April 2014, den Rest des Jahres ist Deutschland auf den Import von Fisch und Meeresfrüchten von außerhalb der EU angewiesen. Der "Fish Dependence Day" wird seit 2011 von der britischen New Economics Foundation für die EU und ihre Mitgliedstaaten berechnet.