"Angehörige von Pflegebedürftigen sind auf unabhängige Informationen über die Lebensqualität in Altenheimen angewiesen", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesverbraucherministerin, Julia Klöckner, heute bei der Auszeichnung des Altenheims St. Martin mit dem "Grünen Haken" in Bingen (Rheinland-Pfalz). "Wer das eigene Zuhause aus gesundheitlichen Gründen aufgeben muss, möchte sicher sein, dass er auch in der neuen Umgebung respektvoll behandelt und seine Intimsphäre gewahrt wird", sagte Klöckner. Das Altenheim St. Martin sei hier vorbildlich. "Getreu ihrem Leitbild "Betreuung und Pflege, die Teilhabe am Leben ermöglicht", ist es dem Team des Altenheims St. Martin gelungen, ein rundum behagliches Zuhause zu schaffen", sagte Klöckner. Die katholische Einrichtung kümmert sich seit 1975 um alte und pflegebedürftige Menschen.
Eine Übersicht der Heime, die mit dem "Grünen Haken" ausgezeichnet sind, finden Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet unter www.heimverzeichnis.de. Die unabhängige bundesweite Datenbank stellt schnell und unkompliziert vergleichbare Informationen über die Lebensqualität der Altenheime in der Umgebung zur Verfügung. Insgesamt haben seit Februar des vergangenen Jahres 950 Heime erfolgreich an der Bewertung ihrer Lebensqualität teilgenommen. Sie wurden durch die speziell geschulten, ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachter des Heimverzeichnisses bewertet.
Hintergrundinformationen zum Projekt www.heimverzeichnis.de
Durchgeführt wird das Projekt von der Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungseinrichtungen im Alter und bei Behinderung (BIVA) e. V. Die Prüfkriterien wurden unter der wissenschaftlichen Leitung des Institutes für soziale Infrastruktur (ISIS) unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesorganisationen der Heimträger, der Heimaufsicht, der Pflegekassen, des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen und der Verbraucherverbände erarbeitet. Konzeptionelle Grundlage bilden die WHO-Kriterien für die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen, die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen, das Grundgesetz, das Sozialgesetzbuch sowie das Heimgesetz. Als Mindestanforderung für die Auszeichnung eines Heimes mit dem "Grünen Haken" müssen die Pflegeinrichtungen in den Bereichen Autonomie, Menschwürde und Teilhabe jeweils mindestens 80 Prozent der Prüfkriterien erfüllen.