Aufgrund des PLANAK-Beschlusses können zudem nun Flächen, auf denen bestimmte MSL-Maßnahmen durchgeführt werden, auch als "ökologische Vorrangflächen" im Rahmen des sogenannten "Greenings" angerechnet werden. Um in diesem Fall eine Doppelförderung durch Greening und MSL-Förderung zu verhindern, werden die Zahlungen für Agraumwelt- und Klimamaßnahmen entsprechend abgesenkt. Durch die beschlossenen Grundsätze können nun auch neue Fördermaßnahmen zur Anwendung kommen: Künftig unterstützt der Bund die Anlage und Pflege von extensiven Obst-beständen, wie Streuobstwiesen. Bis zum Jahr 2013 wurden diese nur von den Ländern, kofinanziert von der EU, gefördert. Ebenfalls neu ist die Förderung der Zusammenarbeit von Landwirten mit anderen Akteuren im ländlichen Raum, beispielsweise mit Landschaftspflege- oder Naturschutzverbänden. Hierbei stehen gemeinsame regionale oder lokale Konzepte der Landbewirtschaftung im Fokus, um Agrarumweltmaßnahmen an die Bedürfnisse der jeweiligen Standorte anzupassen. Neu ist darüber hinaus, dass auch die Förderung besonders anspruchsvoller Verfahren, die die Vereinbarkeit von Landwirtschaft mit dem Gewässer- und Immissionsschutz verbessern.
Hintergrundinformation zur GAK
Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ist das wichtigste nationale Förderinstrument zur Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume. Die GAK enthält eine breite Palette von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen. Zur Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für die GAK jährlich 600 Millionen Euro zur Verfügung und übernimmt damit in der Regel 60 Prozent, beim Küstenschutz sogar 70 Prozent der Kosten, die den Ländern durch die Fördermaßnahmen entstehen. Zusammen mit den Ländermitteln betragen die Gesamtmittel der GAK über eine Milliarde Euro pro Jahr. Hinzu kommen ELER-Mittel in Höhe von fast 1,2 Milliarden Euro sowie weitere Mittel der Länder und Gemeinden. Zu den bekanntesten Maßnahmen der GAK zählen das Agrarinvestitionsförderprogramm, die Förderung der ökologischen Landwirtschaft und der Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie Küstenschutzmaßnahmen und die Dorfentwicklung.
Ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter:
www.bmel.de/GAK-Rahmenplan-2015-2018