Egal ob für Früherkennung, sport- oder reisemedizinische Untersuchungen - der IGeL-Markt boomt: Über 350 derartiger Zusatzleistungen weisen ärztliche Anbieterverzeichnisse aus. Die Bandbreite der Angebote reicht von einer schmerzärmeren Hochdruckinjektion von Arzneimitteln für 5,36 Euro über Glaukomfrüherkennungsuntersuchungen (grüner Star) für circa 30 Euro bis zu Schönheitsoperationen für einige tausend Euro. Das IGES Institut hat in Kooperation mit dem Institut für Medizinrecht der Universität zu Köln Informationsangebote im Internet und in Arztpraxen untersucht. Das Fazit der Autoren: Es gibt durchaus geeignete Informationsmöglichkeiten - die Schwierigkeit für Patienten besteht jedoch darin, diese zu identifizieren. Auch wenn die Auswahl nicht repräsentativ erfolgte, weisen die Informationen in Arztpraxen deutliche Defizite auf und stellen keine zuverlässige Verbraucherinformation dar. Als besonders fundiert und detailreich hebt die Studie hingegen das seit Anfang des Jahres bestehende Internetportal www.igel-monitor.de des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) hervor.
Nach Ansicht der Autoren können die Patientenrechte bei Individuellen Gesundheitsleistungen vor allem durch verlässliche und transparente Patienteninformation gestärkt werden. Bundesverbraucherministerin Aigner: "Vor einer Maßnahme muss der Patient grundsätzlich die Gelegenheit haben, das Für und Wider der Behandlungsmaßnahmen abzuwägen." Aigner wies darauf hin, dass die Aufklärung der Patienten durch fachkundiges ärztliches Personal erfolgen müsse, wie es das Gesetz fordere. Das Bundesverbraucherministerium wird die Studienergebnisse den zuständigen Organen der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens zur Verfügung stellen, um weitere Verbesserungen zu ermöglichen.
Auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, sieht grundsätzlichen Bedarf zur Optimierung der IGeL-Informationen: "Obwohl die Nachfrage zur IGeL-Leistung vom Patienten und nicht vom Arzt ausgehen muss und ein schriftlicher Vertragsschluss erfolgen muss, mangelt es zu oft an der nötigen Transparenz und sachlichen Information." Deutliche Verbesserungen verspreche das geplante Patientenrechtegesetz. Nach dem Gesetzentwurf muss der Arzt seine Patienten über die voraussichtlichen Kosten einer Behandlung informieren, wenn die Krankenkasse diese nicht übernimmt. Auch muss er über die Nutzen und Risiken einer Maßnahme sowie über Behandlungsalternativen informieren. Die Information und Aufklärung muss für den Patienten verständlich sein und so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient seine Entscheidung wohlüberlegt treffen kann. Zöller: "Mit dem eingebrachten Patientenrechtegesetz stärken wir die Rechte der Patienten auch auf Information."
Neben den durch das Patientenrechtegesetz zu erwartenden Verbesserungen könnte auch eine Standardisierung von Verbraucherinformationen zu IGeL die Selbstbestimmung der Patienten erhöhen. Das BMELV plant neben einer bereits bestehenden Servicekarte zu Individuellen Gesundheitsleistungen eine Informationsbroschüre, die sich an den Untersuchungskriterien der Studie orientiert. Als zusätzliches Serviceangebot zu IGeL bietet das BMELV unter www.bmelv.de/video-igel einen interaktiven Videoclip. Die Studie "Untersuchungen zum Informationsangebot zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)" ist unter www.bmelv.de/studie-igel abrufbar.