Ein Gesetzentwurf, der die Vorgaben zum Anlegerschutz umsetzen würde, existiert noch nicht. Wir sind aber gewillt, gesetzliche Regelungen zu schaffen, um die im Koalitionsvertrag enthaltenen Aufträge zu erfüllen", sagte Julia Klöckner, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Der Koalitionsvertrag enthält Aussagen zum Anlegerschutz und setzt sich zum Ziel, ein konsistentes Finanzdienstleistungsrecht zu schaffen, damit Verbraucher in Zukunft besser vor vermeidbaren Verlusten und falscher Finanzberatung geschützt werden.
Als Maßnahmen sieht er vor,
die Haftung für Produkte und Vertrieb zu verschärfen,
die Anforderungen an Berater und Vermittler insbesondere in Bezug auf Qualifikation, Registrierung und Berufshaftpflicht zu vereinheitlichen,
alle Anbieter von Finanzprodukten in die staatliche Finanzaufsicht einzubeziehen und
die wesentlichen Bestandteile einer Kapitalanlage, sämtliche Kosten, Provisionen und Rückvergütungen transparent zu machen.
Den Umsetzungsprozess wird das Bundesverbraucherministerium mit der Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen begleiten. Hierzu soll der Dialog mit den Vertretern aus Finanzwirtschaft und Verbraucherschutz wieder aufgegriffen und die erzielten Zwischenergebnisse weiterentwickelt werden. Im Rahmen der Qualitätsoffensive wurden bereits Vorarbeiten geleistet: Eine Fachkonferenz mit über 200 Teilnehmern, ein Expertengespräch mit 16 ausgewiesenen Experten und ein Fachgespräch mit 25 Verbänden, darunter dem Bankenverband, sind durchgeführt worden. Aus der Qualitätsoffensive gingen u.a. eine Studie über die Finanzvermittlung, eine Checkliste für die Anlageberatung, ein Muster für ein Produktinformationsblatt und ein Thesenpapier zur Qualität der Finanzberatung und Qualifikation der Finanzvermittler hervor.
"Mit dem Bankenverband sehe ich durchaus inhaltliche Übereinstimmungen. Ihre Leitlinien zur Stärkung des Anlegervertrauens im Retailgeschäft leisten einen wichtigen Beitrag in der Diskussion, wie der Anlegerschutz verbessert und das Vertrauen der Verbraucher in die Kreditwirtschaft wiederhergestellt werden kann. Von Bankkunden und -mitarbeitern hören wir aber, dass sich in der Praxis wenig geändert hat und häufig immer noch die Vertriebsinteressen der Banken die Kundeninteressen verdrängen. Wenn die Banken in dieser entscheidenden Frage nicht selbst für Abhilfe sorgen, halte ich ein staatliches Eingreifen für erforderlich", so Klöckner.