Die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesverbraucherschutzministerin, Julia Klöckner, begrüßte, dass damit wieder ein Schritt in Richtung einer besseren Information der Verbraucher gemacht werde: "Bisher war es für Verbraucher schwer verständlich, dass eine "Kalbsleberwurst" nur Kalb- oder Jungrindfleisch, nicht aber Kalbsleber enthalten musste. Durch die neuen Leitsätze wird auch im Interesse des Verbrauchers klargestellt, dass in Kalbsleberwurst auch wirklich Kalbsleber drin ist."
Klöckner betonte insbesondere die "besondere Rolle", die das Deutsche Lebensmittelbuch bei der Aufmachung von Lebensmitteln einnehme. "Das Deutsche Lebensmittelbuch bietet den Verbrauchern, den redlichen Unternehmen und der amtlichen Lebensmittelüberwachung eine wichtige Hilfestellung im Kampf gegen irreführende und täuschende Praktiken. Damit ist das Lebensmittelbuch ein wichtiger Pfeiler unserer Kampagne für Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln", sagte Julia Klöckner anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Vorsitzenden der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission, Dr. Birgit Rehlender, heute in Berlin.
Die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission erfüllen eine wichtige Funktion im Bereich der Verbraucherpolitik. Sie beschreiben Herstellung, Beschaffenheit und sonstige Merkmale von Lebensmitteln, die für die Verkehrsfähigkeit der Lebensmittel von Bedeutung sind. Die Leitsätze werden von den 32 Mitgliedern der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission erarbeitet. Je acht Mitglieder stammen aus der Lebensmittelüberwachung, der Wissenschaft, der Verbraucherschaft und der Lebensmittelwirtschaft.
"Wir wollen die Arbeit innerhalb der Kommission nach außen transparenter gestalten als bisher. Daher werden in Zukunft der interessierten Öffentlichkeit kurze Sachstandsberichte aus den Fachausschüssen per Internet zur Verfügung gestellt", sagte die Kommissions-Vorsitzende Dr. Birgit Rehlender. Die ersten beiden Sachstandsberichte wurden mittlerweile auf der Internetseite des Bundesverbraucherministeriums (www.bmelv.de - Ernährung und sichere Lebensmittel - Deutsches Lebensmittelbuch) eingestellt.
Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs sind keine Rechtsnormen, ergänzen aber die vorhandenen gesetzlichen Regelungen und haben den Charakter von Sachverständigengutachten. Sie dienen der Interpretation des im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) festgeschriebenen Täuschungsverbotes und sind damit auch ein wesentlicher Baustein der Kampagne des BMELV für Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln.